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Verwaltungsrat

Verwaltungsrat

Aufgaben:

Der Verwaltungsrat besteht aus 8 Mitgliedern – 7 Versichertenvertretern und einem Vertreter der Krones AG.

Der Vorsitz des Verwaltungsrates wechselt jeweils zum 1. Januar eines Jahres.
Vorsitzender ab 1. Januar 2024: Herr Ralf Goldbrunner.

Der Verwaltungsrat der Krones BKK ist eine Art „Mitgliederparlament“: Er beschließt z. B. Satzungsänderungen, die Jahresrechnung und trifft Grundsatzentscheidungen.

Mitglieder:

Die ordentlichen Verwaltungsratsmitglieder der Krones BKK:

  • Ralf Goldbrunner, Neutraubling (Arbeitgebervertreter, alternierender Vorsitzender)
  • Josef Weitzer, Neutraubling (Versichertenvertreter, alternierender Vorsitzender)
  • Barbara Fischbacher, Rosenheim
  • Beate Eva Maria Pöpperl, Neutraubling
  • Thomas Hiltl, Nittenau
  • Claudia Islinger, Neutraubling
  • Oliver Grober, Rosenheim
  • Markus Hüttner, Neutraubling

Stellvertreter:

  • Reinhard Weber, Nittenau
  • Robert Jarosch, Neutraubling
  • Andrea Michl, Neutraubling
  • Christian Wallner, Neutraubling
  • Sarah Weide, Raubling
  • Laura Semmler, Evoguard Nittenau
Sitzungstermine

Termine der Verwaltungsratssitzungen der Krones BKK ab 01.01.2023 (vorbehaltlich etwaiger Änderungen)

  1. Sitzung: Donnerstag, 10.07.2024
  2. Sitzung: Donnerstag, 12.12.2024

Die Sitzungen sind öffentlich.

Sitzungsort: Raum Berlin Krones AG 2.3 6.OG

Sitzungsbeginn: 13:00 Uhr

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Michael Niedermeier unter michael.niedermeier@krones.com gerne zur Verfügung.

Widerspruchsausschuss

Der Widerspruchsausschuss prüft auf Antrag der Versicherten die Recht- und Zweckmäßigkeit von Entscheidungen, bei denen der Verwaltung der Krones BKK rechtliche Grenzen gesetzt sind.

Zu seinen Aufgaben gehört zum einen, den Rechtsschutz der betroffenen Personen zu gewährleisten und eine Übereinstimmung bezüglich der Interessen des Kunden und der rechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Durch den Dialog mit dem Kunden können oftmals Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht vermieden werden. Diese bedeuten häufig sowohl für den Kunden als auch für die Krones BKK einen erheblichen Aufwand.

Sind Sie mit einer Entscheidung der Krones BKK nicht einverstanden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen – dieser wird dann durch den Widerspruchsausschuss geprüft und gegebenenfalls aufgehoben. Bestätigt der Widerspruchsausschuss die Entscheidung der Krones BKK, bleibt dem Kunden der Klageweg.

Mitglieder des Widerspruchsausschusses:

  • Ralf Goldbrunner, Neutraubling
  • Oliver Grober, Rosenheim
  • Thomas Hiltl, Nittenau
  • Claudia Islinger, Neutraubling

Stellvertreter:

  • Josef Weitzer, Neutraubling
  • Markus Hüttner, Neutraubling
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