Die Krones BKK übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel in Höhe der Vertragspreise bzw. der gesetzlichen Festbeträge – abzüglich der vorgeschriebenen Zuzahlung. Auch Änderungen, Reparaturen sowie der notwendige Ersatz von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gehören zu unseren Leistungen.
Nicht übernommen werden Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischem Nutzen.
Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem:
- Körperersatzstücke (Prothesen)
- Rollstühle oder Rollatoren
- Kompressionsstrümpfe
- orthopädische Schuhe oder Schuheinlagen
- Hörgeräte
- Inkontinenzartikel
- Infusionspumpen
Ob ein Hilfsmittel erforderlich ist, stellt Ihre behandelnde ärztliche Person fest und stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus.
Bitte beachten Sie: Hilfsmittel-Leistungserbringer dürfen nur abrechnen, wenn ein Vertrag mit der Krones BKK besteht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer qualifizierten Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner in Ihrer Nähe.
Zuzahlung
Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei gemieteten Hilfsmitteln zahlen Sie einmalig 10 Euro für die gesamte Mietdauer. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.
Sehhilfen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krones BKK auch Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen bezuschussen. Zusätzlich können Sie über unser Bonusprogramm einen Zuschuss erhalten.
Wir übernehmen die Kosten für Sehhilfen unter anderem bei:
- Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und schwere Sehbeeinträchtigungen (Kurz- bzw. Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien) aufweisen oder bei einer Hornhautverkrümmung (ab 4,25 Dioptrien)
- Versicherte, die auf Grund von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen therapeutische Sehhilfen benötigen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Glasstärke und gilt bis zur Höhe der Vertragssätze bzw. Festbeträge. Ab 18 Jahren fällt zusätzlich eine Zuzahlung von maximal 10 Euro an.
Für die Erstversorgung benötigen Sie ein Rezept aus der augenärztlichen Praxis. Ab dem 14. Lebensjahr ist eine Folgeversorgung bei einer Sehverschlechterung ab 0,5 Dioptrien auch ohne neues Rezept direkt beim Optiker möglich.
Ob Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind, entscheidet ebenfalls die Augenärztin oder der Augenarzt (z. B. erst ab 8 Dioptrien).
Nicht bezuschusst werden Brillengestelle, Zusatzleistungen (z. B. Entspiegelungen) sowie Kontaktlinsen-Pflegemittel.
Mit unserem Bonusprogramm haben Sie zusätzlich die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten. Mehr Informationen zum Bonusprogramm finden Sie hier.
hello Hilfsmittel
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