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Beratung & Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Leistungen

Behandlungsfehler oder nicht? Das ist ein schwieriges Thema, bei dem Sie als zu behandelnde Person wenig Einblick haben, wenn es zu einer Komplikation kommt. Wir helfen Ihnen durch den Dschungel von Definitionen und unterstützen Sie bei berechtigten Fällen auf dem gesamten Weg. Hier erfahren Sie, was ein Behandlungsfehler ist, wie er definiert wird und was es zu beachten gilt. Zudem bekommen Sie wertvolle Tipps für ein richtiges Vorgehen.

Ihre Rechte als Patientin und Patient

Tag für Tag werden Behandlungsbedürftige in Arztpraxen und Krankenhäusern behandelt – ärztliche Routine. Nicht immer endet eine solche Behandlung mit dem Erfolg, den sich die zu behandelnde Person von einer Therapie oder Operation erhofft hat. Ist dies der Fall, ist jedoch nicht automatisch von einem Behandlungsfehler auszugehen. Jeder medizinische Eingriff birgt ein Risiko in sich, über das Sie vorher selbstverständlich umfassend aufgeklärt werden müssen. Auch gibt es keine hundertprozentige Garantie für eine Heilung oder Besserung. Oft genug ist es erforderlich, dass ärztliches Fachpersonal und juristische Personen die Frage miteinander klären müssen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Welche Rechte haben Sie, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten? Was sollten Sie tun?

Was ist ein Behandlungsfehler?

Mit einem Behandlungsfehler ist eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte ärztliche Behandlung gemeint. Er kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen, auch das, was eine Ärztin oder ein Arzt unterlassen, also nicht getan hat. Es geht um Vorbeugung einer Krankheit, Diagnose, Therapiewahl, Behandlung und Nachsorge. Der Fehler kann rein medizinischer Art sein oder sich auf organisatorische Fragen beziehen. Auch fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken zählen zu Behandlungsfehlern.

Anspruch auf Schadenersatz?

Verletzt eine Ärztin oder ein Arzt die Sorgfaltspflicht und entsteht daraus ein Schaden für die zu behandelnde Person, ist die Ärztin oder der Arzt zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet (zum Beispiel zusätzliche Pflegekosten, Fahrkosten, eventuell auch eine Rente). Es kann auch Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Die meisten Schadenersatzfälle werden außergerichtlich von den Gutachter- und Schlichtungskommissionen der Ärztekammern geregelt.

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern gibt Auskunft über Schlichtungsverfahren und präsentiert Fallbeispiele: www.schlichtungsstelle.de

Gespräch suchen

Wann immer Sie einen Behandlungsfehler vermuten, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber, am besten in Gegenwart von Zeugen. Im Fall eines mangelhaften Zahnersatzes wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Zahnarztpraxis und geben Sie dieser die Möglichkeit der kostenlosen Nachbesserung. Sprechen Sie auch mit uns und informieren Sie uns rechtzeitig, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Bei Behandlungsfehlern stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Da wir wissen, wie schwierig es im Einzelfall sein kann, seine Rechte geltend zu machen, können Sie sich auf unsere Unterstützung – im Rahmen unserer Möglichkeiten – verlassen.

Beweispflichten

Schadenersatzansprüche geltend zu machen, ist häufig ein steiniger und langwieriger Weg, der dem Betroffenen viel Kraft, hohe Motivation und ein enormes Durchhaltevermögen abverlangt. Wer bereit ist, diesen Weg zu gehen, muss wissen, dass er verpflichtet ist, sowohl den Behandlungsfehler als auch den daraus entstandenen Schaden zu beweisen. Die Beweispflicht liegt also bei den Behandlungsbedürftigen, nicht bei der Ärztin oder dem Arzt.

Verjährungsfrist

Diese Fristen gilt es dabei zu beachten: Die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren – beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die zu behandelnde Person erstmals Kenntnis von dem Behandlungsfehler erlangt hat.

Sachverhalt dokumentieren

Um den Behandlungsfehler nachzuweisen, empfiehlt es sich, die maßgeblichen Bestandteile der Behandlung schriftlich zu dokumentieren. Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit allen wesentlichen Informationen zur Behandlung wie:

  • Behandlungstermine
  • Gesprächsinhalte
  • Beschwerden
  • Diagnosen
  • Medikamente und Anwendungen
  • Namen und Anschriften aller Ärzte sowie möglicher Zeugen

Die Dokumentation sollte auch beinhalten, welchen Behandlungsfehler Sie dem ärztlichen Fachpersonal vorwerfen und welche gesundheitlichen Schäden (körperliche und psychische) eingetreten sind bzw. welche Folgen Sie für Ihr berufliches und privates Leben haben.

Behandlungsunterlagen

Sie haben Anspruch darauf, die Behandlungsunterlagen einzusehen. Darin sind die wesentlichen Behandlungsschritte und der Verlauf der Therapie dokumentiert. Besorgen Sie sich Kopien davon und lassen Sie sich die Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigen. Bei einem Todesfall, können die Angehörigen Einsicht in die Patientenakte nehmen, um Schadenersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

Rechnungen aufbewahren

Bewahren Sie alle Rechnungen auf, die geeignet sind, einen entstandenen materiellen Schaden nachzuweisen, zum Beispiel über

  • Zuzahlungen für Medikamente
  • Verdienstausfall
  • Mehraufwendungen für Fahrkosten
MDK-Gutachten

Liegen uns ausführliche Informationen zu Ihrem vermuteten Behandlungsfehler vor, fordern wir beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) ein Gutachten an. Der MD prüft, ob der Verdacht eines Behandlungsfehlers begründet ist oder ob der eingetretene Gesundheitsschaden durch eine Komplikation hervorgerufen wurde.

Bei einem begründeten Verdacht erstellt der MD ein ausführliches Gutachten, das für Sie kostenlos ist. Mit diesem Gutachten können Sie eine außergerichtliche Einigung im Sinne eines Vergleiches mit der Haftpflichtversicherung anstreben. Wenn ein Vergleich nicht in Frage kommt, können Sie auch den Rechtsweg über ein Klageverfahren einschlagen, bei dem Sie sich auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen sollten.

Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten. Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Weiterführende Informationen rund um das Thema „Patientensicherheit“ finden Sie unter: Aktionsbündnis Patientensicherheit

Weiterführende Informationen & Unterlagen

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