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Auslandsversicherungsschutz

Leistungen

Der Versicherungsschutz der Krones BKK geht mit Ihnen auf die Reise – nicht nur in Deutschland, sondern in fast allen europäischen Ländern.

Krankenversicherungsschutz

Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese können Sie in den meisten europäischen Ländern nutzen, wenn Sie in eine Arztpraxis oder in ein Krankenhaus gehen. Sie benötigen keinen extra Auslandskrankenschein. Die bürokratischen Verfahren werden damit stark verkürzt und vereinfacht. Sie brauchen also nicht mehr vor jedem Urlaub einen Anspruchsnachweis anzufordern.

Die EHIC gilt nur für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Sie gilt nicht für Personen, die sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat entscheiden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte zur Leistungsabklärung an uns.

Wenn Sie einen Urlaub in Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in der Türkei planen, benötigen Sie einen Anspruchsnachweis in Papierversion.

Damit Sie im Krankheitsfall bestens versichert sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Krones Mitarbeitende sind automatisch weltweit versichert
Mitarbeitende der Krones AG Deutschland sowie der deutschen Tochtergesellschaften haben automatisch für sich eine kostenlose Auslandsversicherung weltweit über die Krones AG.

Weiterführende Informationen & Unterlagen

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