Die Krones BKK befürwortet den Einsatz von Akupunktur als wirksame und wissenschaftlich anerkannte Behandlungsform. Besonders bei bestimmten Krankheitsbildern konnte sie in der Schmerztherapie sehr gute Ergebnisse erzielen.
Wann die Krones BKK die Kosten übernimmt
Die Behandlung kann bei folgenden Diagnosen über die Gesundheitskarte abgerechnet werden:
- chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder
- chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (verschleißbedingte Erkrankung des Kniegelenks).
Voraussetzung ist, dass eine der Erkrankungen seit mindestens sechs Monaten besteht. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
Über die Arztsuche finden Sie qualifizierte Ärzte in Ihrer Nähe.
Wie wirkt die Akupunktur?
An den meisten Akupunkturpunkten befinden sich sogenannte Gefäß-Nerven-Bündel, über die gezielt Reize in die Tiefe geleitet werden. Diese Punkte bieten einen therapeutisch wirksamen Zugang zu Funktionsstörungen verschiedener Organe und Körperbereiche. Die Akupunktur aktiviert Mechanismen des zentralen Nervensystems, die die Schmerzempfindlichkeit verringern. Dadurch können Schmerzen langfristig besser kontrolliert werden.
Weitere wissenschaftliche Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Akupunktur.