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Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Leistungen

Seiner Arztpraxis muss man vertrauen. Darum können Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt generell frei wählen. Die Krones BKK garantiert Ihnen immer die bestmögliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung.

Ärztliche Behandlung

Als Versicherter der Krones BKK genießen Sie den Anspruch auf ärztliche Behandlung mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden, und zwar zeitlich unbegrenzt. Sie können grundsätzlich jede Arztpraxis aufsuchen, die zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Diese überweist Sie, falls erforderlich, an eine Facharztpraxis oder in ein Krankenhaus.

Zahnärztliche Behandlung

Als Versicherter der Krones BKK haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltenden Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen usw.). Das gilt natürlich auch für das Ziehen von Zähnen und für „Parodontose-Behandlungen“ (Zahnbetterkrankungen).

Zahnersatz

Benötigen Sie Zahnersatz, zahlen wir grundsätzlich einen „befundorientierten Festzuschuss“ zu den „Vertragskosten“ für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen).

Waren Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung bei den regelmäßigen Untersuchungen? Dann erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wenn Sie zehn Jahre regelmäßig bei der Vorsorge waren, sind es 75 Prozent. Das laufende Jahr der Behandlung wird dabei nicht mitgezählt.

Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben die Zähne länger gesund und zweitens ist der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil geringer, falls später doch ein Zahnersatz notwendig werden sollte.

Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 % (bei gleichzeitiger Behandlung).

Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, übernehmen wir diese Kosten auch, wenn bei Ihnen schwere Kieferanomalien vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen.

Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %), so dass die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei ist. Bei den Extraleistungen der KRONES BKK finden Sie:
einen neuen Versorgungsvertrag mit besseren Leistungen für kieferorthopädische Behandlung

Freie Arztwahl und Kostenübernahme

Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bestimmen Sie unter den Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten selbst. Alle Leistungen werden über die BKK-Card abgerechnet. Wir übernehmen sämtliche Kosten einer notwendigen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden.

Weiterführende Informationen & Unterlagen

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