Studenten
Beiträge für Studierende ab dem 01.01.2025
Studierende, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, zahlen ihre Beiträge auf Basis eines bundesweit einheitlichen Festbetrags. Ab dem 1. Januar 2025 liegt dieser bei 855,00 Euro monatlich.
Der Beitrag zur Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 10,22 % sowie einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von derzeit 1,40 % zusammen. Daraus ergibt sich ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag von insgesamt 99,35 Euro – bestehend aus 87,38 Euro für den allgemeinen Anteil und 11,97 Euro für den Zusatzbeitrag.
Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Der reguläre Beitragssatz beträgt 3,60 %, was zu einem monatlichen Beitrag von 30,78 Euro führt. Für kinderlose Studierende ab dem 23. Lebensjahr gilt ein erhöhter Satz von 4,20 %, entsprechend 35,91 Euro monatlich.
Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren können einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten auf den Pflegeversicherungsbeitrag erhalten.
Hinweis: Übersteigen die Einnahmen die geltende Mindestbemessungsgrenze, erfolgt die Beitragsberechnung auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens.