Satzungen und Bekanntmachungen
Die Satzungen der Krones BKK
Bei rund 95 Prozent der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben, in welchem Umfang eine Leistungsübernahme erfolgen darf. Bei den restlichen 5 Prozent haben die Krankenkassen einen gesetzlichen Spielraum. Diesen nutzt die Krones BKK mit vielen Mehrleistungen. Diese und noch weitere kassenindividuelle Bestimmungen sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgeschrieben. Sie finden die Satzung der Krones BKK Krankenversicherung und die Satzung der Pflegeversicherung unten als Download. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Ihre Geschäftsstelle wenden.
Satzung Krones BKK
Anhang zu §10 der Satzung der Krones BKK
Satzung Krones BKK Pflegekasse