Satzungen und Bekanntmachungen
Die Satzungen der Krones BKK
Bei rund 95 Prozent der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben, in welchem Umfang eine Leistungsübernahme erfolgen darf. Bei den restlichen 5 Prozent haben die Krankenkassen einen gesetzlichen Spielraum. Diesen nutzt die Krones BKK mit vielen Mehrleistungen. Diese und noch weitere kassenindividuelle Bestimmungen sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgeschrieben. Sie finden die Satzung der Krones BKK Krankenversicherung und die Satzung der Pflegeversicherung unten als Download. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Ihre Geschäftsstelle wenden.
Die monatliche Grundpauschale ist die Basis für die finanziellen Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Das Bundesamt für soziale Sicherung teilt diese jeweils Mitte November für das Folgejahr mit.
Die monatliche Grundpauschale für das Jahr 2024 beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 331,81 € je Versicherten.
Nach § 36 Abs. 3 RSAV müssen die Krankenkassen ihren Versicherten die Höhe dieser Grundpauschale mitteilen.