Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) § 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit § 4 g beziehungsweise § 4 e des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:
Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 81 Abs.4 SGB X
§ 81 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) schreibt in Verbindung mit § 4 g bzw. § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar macht:
Inhalt:
- Name der verantwortlichen Stelle
- Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
- Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
- Regelfristen für die Datenlöschung
- Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Name der verantwortlichen Stelle
Krones BKK
Vorstand
Michael Niedermeier
Beauftragter für die Datenverarbeitung
Matthias Peutl
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten der Krones BKK erreichen Sie wie folgt:
Mail: bkk.datenschutz@krones.com
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Bayerwaldstraße 2L
93073 Neutraubling
Telefon: +49 9401 702 602
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, –nutzung
Die Krones BKK hat als Solidargemeinschaft die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Krones BKK Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V sowie § 10 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG), für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse auch § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt:
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses
- Ausstellung der Krankenversichertenkarte
- Durchführung von Beitragsangelegenheiten
- Prüfung und Gewährung von Leistungen
- Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
- Kostenerstattung
- Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
- Beitragsrückerstattung
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes
- Abrechnung mit Leistungserbringern
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
- Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
- Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
- Vorbereitung, Vereinbarung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierter Versorgung
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools
- Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatz-, Vergütungs- sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
- Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
- Koordinierung pflegerischer Hilfen
- statistische Zwecke
- Gewinnen von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
- Durchführung des AAG
- Durchführung des Versorgungsmanagements
- Aufgaben als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge
- Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige (§ 264 SGB V)
Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Daten zur Person
Diese Sozialdaten werden zur Person gespeichert:
- Ordnungsmerkmale (z. B. Mitgliedsnummer)
- Name, Vorname
- Anschrift
- Lichtbild
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Geburtsort
- Daten über Familienangehörige
- Bankverbindung
- Familienstand
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Mitgliedschaft in Organen der Kasse
- Rentenversicherungsnummer
Daten zur Mitgliedschaft
Diese Sozialdaten werden zur Mitgliedschaft gespeichert:
- Vorversicherungszeiten
- Beginn und Ende
- Betreuende Stellen
- Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen)
- Kennzeichen zu Zusatzversicherungen
Daten zum Versicherungsverhältnis
Diese Sozialdaten werden zum Versicherungsverhältnis gespeichert:
- Art der Versicherung
- Beginn und Ende
- Meldegründe
- Angaben zur Tätigkeit
- Beitragsgruppe/-klasse
- Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge
- Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
- Daten zur Rentenantragstellung/Rentenbezug
- Arbeitgeber/Zahlstelle
Beitragsdaten (nur für Selbstzahler)
Diese Sozialdaten werden bezüglich des Beitrags gespeichert:
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Mahnverfahren
- Steueridentifikationsnummer
Leistungsdaten
Diese Sozialdaten werden bezüglich der Leistungen gespeichert:
- Art der Leistung
- Diagnose
- Leistungsverordner
- Leistungserbringer
- Zeitraum/Leistungsbezug
- Kosten
- Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
- Daten über andere Leistungsträger
- Daten über Auftragsleistungen
- Daten über Ersatzansprüche
- Daten über Versorgungsansprüche
- Eigenanteile/Zuzahlungen
- Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierte Versorgung, Modellprojekte
- Daten zu Bonusprogrammen
- Daten zu Wahltarifen
- Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen und bei Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: Steueridentifikationsnummer
Daten zur Pflegeperson
Diese Sozialdaten werden bezüglich der Pflegeperson gespeichert:
- Stammdaten (wie unter Daten zur Person)
- Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
- Meldegründe, Zeiträume
- Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
- Angaben zu Beitragseinzug und –abführung an den Rentenversicherungsträger
- Angaben zur Qualifikation
- Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI
Daten zum gesetzlichen Vertreter
Diese Sozialdaten werden bezüglich des gesetzlichen Vertreters gespeichert:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
Daten der Arbeitgeber/Zahlstelle
Diese Daten werden von Arbeitgebern und Zahlstellen gespeichert:
- Ordnungsmerkmale (z. B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Bankverbindung
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Mahnverfahren
- Betreuende Stellen
- Daten für Betriebsprüfungen
- Daten für Abrechnungsarten
- Daten zur Durchführung des AAG
Daten der Leistungserbringer
Diese Daten werden zu Leistungserbringern gespeichert:
- Ordnungsmerkmale (zum Beispiel Arztnummer)
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Daten zur fachlichen Qualifikation
- Bankverbindung
Sozialdaten der Vertragspartner, Lieferanten
Diese Daten werden von Vertragspartnern und Lieferanten gespeichert:
- Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Bankverbindung
- Daten über den Abrechnungsverkehr
Daten der Bezieher von Publikationen
Diese Daten werden gespeichert, wenn Publikationen bezogen werden:
- Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.)
- Name, Vorname
- Anschrift
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften an:
- Träger der Renten- und Unfallversicherung
- Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
- Arbeitgeber und Zahlstellen
- Versorgungsverwaltung
- Leistungserbringern
- Wehrbereichsverwaltung
- Finanzverwaltung
- Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff SGB X
- externe Auftragnehmer entsprechend § 80 SGB X.
Regelfristen für die Datenlöschung
Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRwV) und den anderen Vorschriften des SGB (z. B. den §§ 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) statt.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Es findet keine Übermittlung statt.