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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) § 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit § 4 g beziehungsweise § 4 e des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:

Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 81 Abs.4 SGB X

§ 81 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) schreibt in Verbindung mit § 4 g bzw. § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar macht:

Inhalt: 

  • Name der verantwortlichen Stelle
  • Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
  • Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
  • Regelfristen für die Datenlöschung
  • Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Name der verantwortlichen Stelle

Krones BKK

Vorstand

Michael Niedermeier

Beauftragter für die Datenverarbeitung

Matthias Peutl

Datenschutzbeauftragter

Den Datenschutzbeauftragten der Krones BKK erreichen Sie wie folgt:
Mail: bkk.datenschutz@krones.com

Anschrift der verantwortlichen Stelle

Bayerwaldstraße 2L
93073 Neutraubling
Telefon: +49 9401 702 602

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, –nutzung

Die Krones BKK hat als Solidargemeinschaft die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Krones BKK Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V sowie § 10 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG), für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse auch § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt:

  1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses
  2. Ausstellung der Krankenversichertenkarte
  3. Durchführung von Beitragsangelegenheiten
  4. Prüfung und Gewährung von Leistungen
  5. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  6. Kostenerstattung
  7. Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
  8. Beitragsrückerstattung
  9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  10. Abrechnung mit Leistungserbringern
  11. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
  12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
  14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
  15. Vorbereitung, Vereinbarung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierter Versorgung
  16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools
  17. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen
  18. Abschluss und Durchführung von Pflegesatz-, Vergütungs- sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  19. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
  20. Koordinierung pflegerischer Hilfen
  21. statistische Zwecke
  22. Gewinnen von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
  23. Durchführung des AAG
  24. Durchführung des Versorgungsmanagements
  25. Aufgaben als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge
  26. Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige (§ 264 SGB V)

Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Daten zur Person

Diese Sozialdaten werden zur Person gespeichert:

  • Ordnungsmerkmale (z. B. Mitgliedsnummer)
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Lichtbild
  • E-Mail
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • Geburtsort
  • Daten über Familienangehörige
  • Bankverbindung
  • Familienstand
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Mitgliedschaft in Organen der Kasse
  • Rentenversicherungsnummer

Daten zur Mitgliedschaft

Diese Sozialdaten werden zur Mitgliedschaft gespeichert:

  • Vorversicherungszeiten
  • Beginn und Ende
  • Betreuende Stellen
  • Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen)
  • Kennzeichen zu Zusatzversicherungen

Daten zum Versicherungsverhältnis

Diese Sozialdaten werden zum Versicherungsverhältnis gespeichert:

  • Art der Versicherung
  • Beginn und Ende
  • Meldegründe
  • Angaben zur Tätigkeit
  • Beitragsgruppe/-klasse
  • Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge
  • Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
  • Daten zur Rentenantragstellung/Rentenbezug
  • Arbeitgeber/Zahlstelle

Beitragsdaten (nur für Selbstzahler)

Diese Sozialdaten werden bezüglich des Beitrags gespeichert:

  • Beitrags-Soll
  • Beitrags-Ist
  • Zahlungspflichtiger
  • Daten für den Beitragseinzug
  • Daten zum Mahnverfahren
  • Steueridentifikationsnummer

Leistungsdaten

Diese Sozialdaten werden bezüglich der Leistungen gespeichert:

  • Art der Leistung
  • Diagnose
  • Leistungsverordner
  • Leistungserbringer
  • Zeitraum/Leistungsbezug
  • Kosten
  • Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
  • Daten über andere Leistungsträger
  • Daten über Auftragsleistungen
  • Daten über Ersatzansprüche
  • Daten über Versorgungsansprüche
  • Eigenanteile/Zuzahlungen
  • Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierte Versorgung, Modellprojekte
  • Daten zu Bonusprogrammen
  • Daten zu Wahltarifen
  • Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen und bei Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: Steueridentifikationsnummer

Daten zur Pflegeperson

Diese Sozialdaten werden bezüglich der Pflegeperson gespeichert:

  • Stammdaten (wie unter Daten zur Person)
  • Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
  • Meldegründe, Zeiträume
  • Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
  • Angaben zu Beitragseinzug und –abführung an den Rentenversicherungsträger
  • Angaben zur Qualifikation
  • Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI

Daten zum gesetzlichen Vertreter

Diese Sozialdaten werden bezüglich des gesetzlichen Vertreters gespeichert:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail

Daten der Arbeitgeber/Zahlstelle

Diese Daten werden von Arbeitgebern und Zahlstellen gespeichert:

  • Ordnungsmerkmale (z. B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Bankverbindung
  • Beitrags-Soll
  • Beitrags-Ist
  • Zahlungspflichtiger
  • Daten für den Beitragseinzug
  • Daten zum Mahnverfahren
  • Betreuende Stellen
  • Daten für Betriebsprüfungen
  • Daten für Abrechnungsarten
  • Daten zur Durchführung des AAG

Daten der Leistungserbringer

Diese Daten werden zu Leistungserbringern gespeichert:

  • Ordnungsmerkmale (zum Beispiel Arztnummer)
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Daten zur fachlichen Qualifikation
  • Bankverbindung

Sozialdaten der Vertragspartner, Lieferanten

Diese Daten werden von Vertragspartnern und Lieferanten gespeichert:

  • Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Bankverbindung
  • Daten über den Abrechnungsverkehr

Daten der Bezieher von Publikationen

Diese Daten werden gespeichert, wenn Publikationen bezogen werden:

  • Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.)
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • E-Mail

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften an:

  • Träger der Renten- und Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
  • Arbeitgeber und Zahlstellen
  • Versorgungsverwaltung
  • Leistungserbringern
  • Wehrbereichsverwaltung
  • Finanzverwaltung
  • Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff SGB X
  • externe Auftragnehmer entsprechend § 80 SGB X.

Regelfristen für die Datenlöschung

Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRwV) und den anderen Vorschriften des SGB (z. B. den §§ 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) statt.

Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Es findet keine Übermittlung statt.

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