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Zahnärztliche Behandlung

Als Versicherter der Krones BKK haben Sie Anspruch auf zahnerhaltende Maßnahmen. Sie können grundsätzlich jede Zahnarztpraxis aufsuchen, die zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist.

Zahnersatz

Ihre Krones BKK beteiligt sich an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 60 % der durchschnittlichen Regelversorgungskosten. Wie hoch Ihr persönlicher Festzuschuss ist, können sie bei der Zahnarztpraxis nach Erstellung des Heil- und Kostenplanes und bei uns, am besten vor Behandlungsbeginn, erfragen.

Zuschusserhöhung bei regelmäßigem Zahnarztbesuch

Der Festzuschuss erhöht sich um 10 %, wenn Sie in jedem der vergangenen fünf Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %.

Um den Bonus erhalten zu können ist es wichtig, dass Sie Ihre Zahngesundheitsuntersuchungen jährlich bei Ihrer Zahnarztpraxis wahrnehmen und zusätzlich in das Bonusheft (Nachweis für Zahngesundheitsuntersuchungen) eintragen lassen.

Diese Nachweise werden in Ihrem Bonusheft festgehalten. Lassen Sie Ihre Kontrolltermine dort jedes Jahr eintragen. Am besten bewahren Sie es gemeinsam mit Ihrer Gesundheitskarte auf. Falls ein Eintrag fehlt, kann Ihre Zahnarztpraxis diesen in der Regel problemlos nachtragen.

Härtefallregelung

In bestimmten Fällen beteiligt sich die Krones BKK an 100 % der Kosten der Regelversorgung. Das gilt, wenn Versicherte durch die Eigenbeteiligung unzumutbar belastet wären.

Die Einkommensgrenzen für diese Härtefallregelung werden gesetzlich festgelegt und jährlich angepasst. Sie richten sich nach dem Familienstand und der Anzahl der im Haushalt lebenden Angehörigen. Auch bei bestimmten Personengruppen, beispielsweise bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II, kann ein Härtefall vorliegen.

Wenn Sie sich für eine höherwertige Versorgung als die Regelversorgung entscheiden, tragen Sie die Mehrkosten selbst.
Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zu Ihrem individuellen Anspruch hilft Ihnen die Krones BKK gerne weiter.

Eine Übersicht der Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe finden Sie in der Zahnarztsuche der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Für eine Zweitmeinung bezüglich Ihres Zahnersatzes können Sie sich unter dem Auktionsportal für Zahnersatz und Implantate informieren.

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