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Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Leistungen

Bei den Mutter-/Vater-Kind-Kuren stärken Sie Ihre psychische und physische Gesundheit. So gewinnen Sie wieder neue Energie, um den Belastungen des Alltags standzuhalten. Durch eine ganzheitliche Therapie werden auch Themen wie Partnerschaft oder Erziehungsprobleme mitberücksichtigt.

Bundesweit können Sie in zugelassenen Kur-Kliniken Maßnahmen zu Vorsorge und Rehabilitation wahrnehmen. Diese stationäre Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen.

Ihre Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, können Sie entweder als gesunde Begleitperson mit zur Kur nehmen oder die Kinder erhalten ebenfalls Behandlungen. Ausnahmen können in Einzelfällen bei Kindern mit Behinderungen gemacht werden. 

Steht jedoch die Erkrankung Ihres Kindes im Vordergrund, kommt eine Kinderrehabilitation in Betracht, bei der Sie Ihr Kind als Begleitperson betreuen können. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger oder von uns.

Lassen Sie sich ärztlich beraten. Sind die medizinischen Voraussetzungen gegeben, ist eine entsprechende Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes erforderlich. Für die Beurteilung Ihrer individuellen Situation können Sie uns neben der ärztlichen Verordnung auch ergänzende Angaben zukommen lassen.

Sobald uns alle Informationen vorliegen, prüfen wir diese in Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Medizinischen Dienstes. Diese begutachten die Unterlagen und zeigen möglicherweise auch alternative Behandlungs- und/oder Beratungsangebote für Sie oder Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder auf. Auf Basis des Gutachtens informieren wir Sie über die Entscheidung zur Kostenübernahme.

Die gesetzliche Zuzahlung für die Mutter oder den Vater beträgt 10 Euro pro Tag.

Weitere Informationen zu Schwerpunkten und Reisezielen erhalten Sie hier: Angebote im Überblick – MUTTER/VATER & KIND Kuren (muvaki.info)

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