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Krankenhausbehandlung

Auch wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig wird, ist die Krones BKK für Sie da und übernimmt die anfallenden Kosten für Aufenthalt und Behandlung.

Kostenübernahme im Krankenhaus

Bei stationärer Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus übernehmen wir – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung – alle Kosten (einschl. Unterkunft und Verpflegung) für die Dauer des medizinisch notwendigen Aufenthaltes ohne zeitliche Begrenzung.

Gesetzliche Zuzahlung für max. 28 Tage

Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 Euro pro Kalendertag und sind auf höchstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Versicherte unter 18 Jahren sind davon befreit.

Entlassungsmanagement

Um eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zu unterstützen, stellt die Krones BKK ihren Versicherten einen persönlichen Kontakt zum Thema Entlassungsmanagement zur Seite.

Ihre Ansprechpartnerin rund um das Thema Entlassungsmanagement ist Frau Bettina Schindler, Telefonnummer: +49 9436 307-309.

Weiterführende Informationen & Unterlagen

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