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Krankengeld

Niemand kann vorhersehen, wann Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit einen selbst treffen. Umso wichtiger ist eine zuverlässige Absicherung. Die Krones BKK bietet Ihnen jederzeit finanzielle Unterstützung, wenn Sie wegen Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit nicht arbeiten können.

Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie krankheitsbedingt, arbeitsunfähig sind und Ihr Arbeitgeber nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung nicht mehr weiterzahlt, springt Ihre Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld.

Anspruch auf Krankengeld

Arbeitnehmende

Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres bisherigen Bruttogehaltes, aus dem Beiträge gezahlt worden sind, aber höchstens 90 % des Nettogehaltes. Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können das Krankengeld noch auf bis zu 100 % erhöhen. Entgeltumwandlungen können die Höhe des Krankengeldes verringern. Das Höchstkrankengeld beträgt pro Kalendertag 128,63 € für das Jahr 2025.

Aus Ihrem Krankengeld führen wir Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, wenn Sie aus Ihrem Arbeitsentgelt zuletzt Beiträge zu diesen Sozialversicherungen gezahlt haben.

Selbstständige, Kunstschaffende und Publizierende

Voraussetzung für Krankengeld ist, dass Sie das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag gewählt haben. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich bei einer selbstständigen Tätigkeit nach dem bisherigen Arbeitseinkommen, bevor Sie erkrankt sind. Dies allerdings maximal bis zu dem Einkommen, aus dem Beiträge gezahlt wurden.

Ihr Krankengeld beträgt 70 % des durchschnittlichen täglichen Arbeitseinkommens, höchstens 128,63 € pro Kalendertag für das Jahr 2025. Haben Sie zuletzt negative Einkünfte erzielt, können wir Ihnen kein Krankengeld auszahlen.

Sonstige Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen, werden bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt. Einkommensänderungen, die uns nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt werden, können bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt werden. Das zuletzt beitragspflichtige Arbeitseinkommen bleibt maßgebend.

Bei einer vorbehaltlichen Einstufung der Beitragshöhe berechnen wir das Krankengeld trotzdem endgültig. Die Berechnung erfolgt aus dem Arbeitseinkommen, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsbemessung unterliegt. Bei einer nachträglichen Anpassung der Beiträge und Korrektur des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens erfolgt keine Neuberechnung des Krankengeldes.

Jeder, der vor seiner Arbeitsunfähigkeit in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war, muss die Beiträge für diese Sozialversicherungen auch dann zahlen, wenn er Krankengeld erhält. Wir ziehen die Beitragsanteile vor der Auszahlung des Krankengeldes ab und überweisen sie zusammen mit den von uns zu zahlenden Beitragsanteilen an die jeweilige Versicherung. Dadurch sichern Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei einer späteren Rentenbewilligung haben Sie daher keine Nachteile.

Beziehende von Arbeitslosengeld

Das Krankengeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie zuletzt erhalten haben. Die Agentur für Arbeit übermittelt uns die erforderlichen Informationen zu Ihrem Arbeitslosengeld automatisch.

Aus Ihrem Krankengeld führen wir Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, wenn Sie aus Ihrem Arbeitsentgelt zuletzt Beiträge zu diesen Sozialversicherungen gezahlt haben.

Dauer des Krankengeldes

Krankengeld bekommen Sie für maximal 78 Wochen aufgrund derselben Krankheit. Auf diesen Höchstanspruch werden Zeiten angerechnet, in denen das Krankengeld ruht, wie zum Beispiel während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder des Übergangsgeldbezuges während einer Rehabilitationsmaßnahme durch den Rentenversicherungsträger.

Während Sie Krankengeld beziehen, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen beitragsfrei bei uns versichert. In dieser Zeit zahlen wir auch weiterhin Ihre Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Ihre Rentenzeiten sind damit auch bei einer längeren Erkrankung gesichert.

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