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Kinderwunschbehandlung

Leistungen

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Paare eine große Belastung. Doch die moderne Medizin kann helfen, wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht zustande kommt. Die Krones BKK beteiligt sich an den Kosten für eine Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) mit einem Zuschuss von 50 Prozent für insgesamt 3 Versuche.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Der Gesetzgeber hat die Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Leistungsanspruch besteht nur für Ehepaare
  • Die Ehepartner haben beide das 25. Lebensjahr vollendet, die Frau darf jedoch noch nicht 40 Jahre, der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein.
  • Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.

Eine weitere Bedingung ist, dass eine hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahmen tatsächlich auch eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.

Wie erfolgt die Kostenübernahme?

Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, ist ein Behandlungsplan bei der Krones BKK einzureichen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte. Sie erhalten von der Arztpraxis eine Privatrechnung über ihren Eigenanteil von 50 %.

Für die Durchführung der Kinderwunschbehandlung sind verschiede Behandlungswege möglich. Welche Methode für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Arztpraxis. Diese kann und wird Sie auch eingehend über die verschiedenen Methoden und deren Vor- und Nachteile beraten.

Bitte beachten Sie, dass – ganz unabhängig von der gewählten Methode – oft mehrere Behandlungsversuche nötig sind. Die maximale Anzahl der Versuche, hängt von der verwendeten Methode ab und ist jeweils in den verbindlichen „Richtlinien über künstliche Befruchtung“ festgelegt.

Zuschuss durch den Freistaat Bayern

Seit dem 01.11.2020 gibt es einen Zuschuss vom Freistaat Bayern, welcher Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Diesen können verheiratete und nicht verheiratete Paare mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Bayern beanspruchen.

Die Behandlungsmethode der In-Vitro-Fertilisation (IVF), kann bei den ersten drei Behandlungen mit je bis zu 800 Euro und bei der vierten Behandlung mit bis zu 1600 Euro bezuschusst werden.

Die Behandlunsmethode der Intrazyto­plasmatischen Spermieninjektion (ICSI), bei der das Spermium direkt in die Eizelle eingespritzt wird, kann bei den ersten drei Behandlungen mit bis zu 900 Euro und bei der vierten Behandlung bis zu 1800 Euro bezuschusst werden.

Weitere Informationen:

Kinderwunschbehandlung Leistungserweiterung

Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: Ein eigenes Kind. Mit BKK Kinderwunsch unterstützt Sie die Krones BKK ab sofort mit Leistungen, die weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

Der perfekte Zeitpunkt

Knapp 25 Prozent der Frauen und Männer in Deutschland zwischen 20 und 50 Jahren sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert: 1970 waren nur 10 Prozent der Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes über 30 Jahre alt, 1990 waren es bereits 25 Prozent. Die Tendenz ist weiterhin steigend: 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt.

Jedoch geht die Fruchtbarkeit – egal ob bei Mann oder Frau – mit zunehmendem Alter kontinuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Gleichzeitig nimmt die Frage, wann der perfekte Zeitpunkt für die Familienplanung ist, heute wesentlich mehr Raum ein als früher. Hinzu kommen Belastungen aus der Umwelt sowie berufliche Stressfaktoren, welche die Kinderlosigkeit mit verursachen können. Der unerfüllte Kinderwunsch kann eine große psychische Belastung darstellen und auch innerhalb der Partnerschaft zu Problemen führen.

BKK Kinderwunsch unterstützt Sie

Die Betriebskrankenkassen haben den Wandel in der Familienplanung erkannt und beschlossen, die Leistungen den neuen Anforderungen anzupassen. Hierfür wurde ein Exklusivvertrag für BKK Versicherte – BKK Kinderwunsch – geschlossen. Damit erhalten Versicherte über die Regelversorgung hinaus extra Zuschüsse für die künstliche Befruchtung.

Das Angebot ist ab 01.04.2020 in ganz Deutschland verfügbar.

Profitieren Sie von unseren Zusatzleistungen

Es klappt nicht – der Wunsch nach einem Kind lässt sich manchmal nicht so einfach umsetzen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Glücklicherweise kann die fortschrittliche Medizin heutzutage bei der Familienplanung helfen. Durch den Vertrag BKK Kinderwunsch bietet die Krones BKK Ihnen exklusive Zusatzleistungen:

Sie erhalten einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus, 250 Euro bei einer Blastozystenkultur und wir beteiligen uns an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch. Weiter ermöglichen wir Ihnen einen einfachen Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), sofern dies medizinisch notwendig wird. Es werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind. Außerdem bekommen Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag) einen Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung.

Aufnahme neuer Vertragsleistungen zum 01.01.2023

  1. Aufnahme Zuschuss 2. Kryozyklus von 350 €
  2. Aufnahme Zuschuss 2. Blastozystenkultur von 250 €
  3. Erhöhung Zuschuss zum 4. Versuch auf 800 € IVF bzw. 1.000 € ICSI
  4. Verwaltungsvereinfachung: Gleichschaltung des Zuschusses für Frauen über 40 Jahre mit dem Zuschuss für den 4. Versuch (ICSI= 1.000 € bzw. IVF= 800 €)
  5. Qualität: Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern medizinisch möglich, wird ein Singleembryotransfer empfohlen

Weitere Informationen:

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