Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt viele Paare vor große körperliche und psychische Herausforderungen. Moderne medizinische Verfahren können jedoch helfen, wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht eintritt. Die Krones BKK unterstützt Sie dabei und beteiligt sich mit einem Zuschuss von 50 % an insgesamt 3 genehmigten Behandlungsversuchen der künstlichen Befruchtung.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die finanziellen Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben. Anspruch auf eine Kinderwunschbehandlung besteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Behandlung erfolgt bei einem verheirateten Paar.
- Beide Ehepartner haben das 25. Lebensjahr vollendet; die Frau darf das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
- Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet.
- Die behandelnde Praxis bescheinigt, dass eine realistische Erfolgsaussicht besteht.
Ablauf der Kostenübernahme
Vor Beginn der Behandlung ist der Behandlungsplan bei der Krones BKK einzureichen. Nach der Genehmigung erfolgt die Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte. Die Arztpraxis stellt Ihnen anschließend eine Privatrechnung über den Eigenanteil in Höhe von 50 % aus.
Welche medizinische Methode eingesetzt wird, legt Ihre Arztpraxis individuell fest und berät Sie umfassend. Je nach Verfahren können mehrere Behandlungsversuche notwendig werden. Die maximale Anzahl ist in den „Richtlinien über künstliche Befruchtung“ festgelegt.
Zusätzliche Förderung durch den Freistaat Bayern
Seit dem 01.11.2020 unterstützt der Freistaat Bayern Paare mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Bayern – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind – mit zusätzlichen Zuschüssen zur Kinderwunschbehandlung.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der angewendeten Methode:
In-Vitro-Fertilisation (IVF)
- bis zu 800 Euro für die ersten drei Behandlungen
- bis zu 1.600 Euro für die vierte Behandlung
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
- bis zu 900 Euro für die ersten drei Behandlungen
- bis zu 1.800 Euro für die vierte Behandlung
Weitere Informationen:
BKK für Familien – BKK Landesverband Bayern (bkk-bayern.de)
Bayern zahlt künftig für Kinderwunschbehandlungen mit – Bayern – SZ.de (sueddeutsche.de)
Bayern zahlt künftig für Kinderwunschbehandlungen mit (aerzteblatt.de)
Erweiterte Leistungen: BKK Kinderwunsch
Rund ein Viertel aller Paare in Deutschland bleibt ungewollt kinderlos. Ursachen liegen unter anderem in veränderten Lebensläufen, einem späteren Familienplanungsbeginn sowie Umwelt- und Stressfaktoren. Der unerfüllte Kinderwunsch kann zudem emotional belastend sein und die Partnerschaft strapazieren.
Um Versicherte in dieser Lebensphase besser zu unterstützen, haben die Betriebskrankenkassen den bundesweiten Vertrag BKK Kinderwunsch entwickelt. Versicherte der Krones BKK können damit Leistungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen.
Ihre Vorteile: BKK Kinderwunsch
Die Krones BKK bietet im Rahmen des Vertrages folgende zusätzliche Leistungen:
- Zuschuss von 350 Euro pro geplantem Kryozyklus
- Zuschuss von 250 Euro für eine Blastozystenkultur
- Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch über die gesetzliche Leistung hinaus
- Medizinisch begründeter Verfahrenswechsel von IVF zu ICSI ohne erneute Stimulationsbehandlung, sofern befruchtete Eizellen kryokonserviert wurden
- Transfer von maximal zwei Embryonen zur Reduktion des Mehrlingsrisikos (Single-Embryo-Transfer empfohlen)
- Zuschuss für Frauen im Alter zwischen 40 und 42 Jahren (bis einen Tag vor dem 42. Geburtstag)
Erweiterungen seit dem 01.01.2023
- Zuschuss in Höhe von 350 Euro auch für den zweiten Kryozyklus
- Zuschuss in Höhe von 250 Euro auch für die zweite Blastozystenkultur
- Erhöhter Zuschuss zum vierten Versuch: 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI)
- Einheitliche Zuschusshöhe für Frauen über 40 Jahre entsprechend dem vierten Versuch
- Qualitätssicherung durch Transfer von maximal zwei befruchteten Eizellen; Empfehlung für Single-Embryo-Transfer