Seit 2021 wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld aufgrund der Corona-Pandemie ausgeweitet. Das Gesetz ist rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft getreten.
Wir informieren Sie hier über die Anpassungen.
Diese Anpassungen gibt es:
- Pro Kind kann jeder gesetzlich versicherte Elternteil 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern sind die Krankengeldtage auf maximal 65 Tage beschränkt.
- Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage.
- Das Kinderkrankengeld steht Ihnen auch zu, wenn die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Bitte reichen Sie für das erweiterte Kinderkrankengeld den folgenden Antrag bei uns ein.
Zusätzlich zu den Antragsunterlagen wird eine Bescheinigung über die Schließung der Einrichtung (Schule, Kita) benötigt.
Bitte beachten Sie, dass in den regulären Ferienzeiten kein Anspruch auf das Kinderkrankengeld besteht.
Weiterhin gelten die üblichen Voraussetzungen: Sie haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn
- Ihr Kind gesetzlich krankenversichert ist und maximal 11 Jahre ist alt.
- Sie Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können.
- eine andere im Haushalt lebende Person Ihr Kind nicht pflegen/betreuen kann.