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Kinderkrankengeld

Wenn Sie Ihr krankes Kind zuhause betreuen müssen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen und Kinderkrankengeld beziehen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
  • Es gibt keine andere im Haushalt lebende Person, die die Betreuung übernehmen kann.
  • Eine ärztliche Bescheinigung bestätigt die Erkrankung und die notwendige Betreuung.
  • Ihr Kind ist nicht älter als elf Jahre alt oder hat eine Behinderung und ist auf Hilfe angewiesen.

Die ärztliche Bescheinigung enthält bereits den erforderlichen Antrag. Gerne können Sie die Bescheinigung auch bequem über unsere Krones BKK Service-App hochladen und den Antrag online stellen.

Kinderkrankengeld kann bis zum 12. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Neue Regelung ab 2024

Jedes gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Kind 15 Tage pro Jahr Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 35 Tage. 
Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind pro Jahr, bei mehreren Kindern auf maximal 70 Tage.

Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus, bei Vorsorge- oder Reha-Aufenthalten besteht ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern das Kind unter zwölf Jahren ist.

  • Bis zum 9. Geburtstag ist die Mitaufnahme automatisch als medizinisch notwendig anerkannt.
  • Zwischen 9 und 11 Jahren ist eine Bestätigung der Einrichtung erforderlich.
  • Die Leistung wird für die Dauer der Mitaufnahme gezahlt und nicht auf die regulären Kinderkrankentage angerechnet.

Höhe des Kinderkrankengeldes

  • Bis zu 90 % des ausgefallenen Nettoverdienstes (max. 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze).
  • 100 %, wenn im letzten Jahr Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geflossen sind.
  • Vom Bruttobetrag werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
  • Während des Bezugs sind Sie beitragsfrei krankenversichert.
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