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Kieferorthopädische Behandlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die Krones BKK in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Behandlungskosten für das erste Kind. Werden mehrere Kinder gleichzeitig behandelt, übernehmen wir für jedes weitere Kind 90 % der Kosten.

Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres beteiligen wir uns an den Kosten, sofern eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich macht.

Erstattung nach erfolgreicher Behandlung

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstatten wir Ihnen die zuvor gezahlten Eigenanteile von 20 % beziehungsweise 10 %, sodass die kieferorthopädische Behandlung für Sie kostenfrei bleibt.

Zusätzlich gewähren wir nach Beendigung der aktiven Behandlung einen Zuschuss von 150 Euro pro Kiefer für das Einsetzen eines Retainers zur Erhaltung des Behandlungsergebnisses.

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