Hinweis

Sie verwenden einen veralteten Browser, bestimmte Objekte können falsch oder gar nicht angezeigt werden.

Verschiedene aktuelle Browser:

Individuelle Gesundheitsleistungen

Leistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, für die wir als gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommen dürfen, weil sie „das Maß des Notwendigen“ überschreiten und deswegen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.

Einen besonderen Stellenwert haben die Leistungen, die zwar zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen von uns bezahlt werden dürfen. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt diese Untersuchung wegen eines Krankheitsverdachtes für medizinisch notwendig hält, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten. In diesem Fall rechnet die Arztpraxis die Untersuchung über Ihre Versichertenkarte ab. Wenn Sie jedoch die Untersuchung ohne konkreten Anlass durchführen lassen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Tipps, die Sie im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beachten sollten:

  • Lassen Sie sich Nutzen und Risiken der Methode genau erklären. Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen.
  • Fragen Sie immer nach der „vergleichbaren“ Kassenleistung und warum diese nicht ausreicht.
  • Lassen Sie sich über Umfang und Kosten aufklären.
  • Falls Sie sich für eine bestimmte Behandlung interessieren, informieren Sie sich möglichst schon vor einem ärztlichen Termin ausführlich darüber.
  • Welche Folgen haben positive und welche negative Untersuchungsergebnisse?
  • Diese Leistung darf nur auf Ihren Wunsch hin erbracht werden.
Skip to content