Die Krones BKK unterstützt Homöopathie.
Wir haben mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen Vertrag zur integrierten homöopathischen Versorgung geschlossen. Durch diesen Vertrag erhalten die Mitglieder der Krones BKK bei den teilnehmenden homöopathischen Kassenärzten verschiedene Behandlungen als ergänzende Leistung.
Ergänzende homöopathische Leistungen
- eine umfassende Erstanamnese (ca. 60 Minuten), um die Krankheitsursache eingehend zu analysieren
- notwendige Folgeanamnesen
- Arzneimittelauswahl (sog. Repertorisation) und homöopathische Analysen, um die Wirksamkeit der verordneten Medikamente zu beobachten
- bei Bedarf homöopathische Beratung
Teilnehmende Ärzte am Homöopathie-Vertrag
Eine Leistungsabrechnung auf Grundlage des Vertrages ist nur bei teilnehmenden Ärzten möglich. Voraussetzung für die Teilnahme eines Arztes ist die Zulassung als Vertragsarzt, das Führen der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und die Verpflichtung des Arztes, regelmäßig an homöopathischen Fortbildungen teilzunehmen. Eine Liste aller teilnehmenden Ärzte finden Sie nachfolgend bei „weiterführende Informationen & Unterlagen“. Hierbei ist die Teilnahme am Vertragstypen E für BKK Versicherte maßgebend. Leistungen anderer Ärzte können auf der Basis des Vertrages nicht abgerechnet werden.
So funktioniert die Inanspruchnahme
Die Nutzung homöopathischer Zusatzleistungen ist für Versicherte der Krones BKK einfach: Sie wählen einen Arzt in Ihrer Region, der am Versorgungsvertrag teilnimmt, und vereinbaren einen entsprechenden Termin. Beim Arztbesuch werden Sie bei Wahl homöopathischer Leistungen gemeinsam mit dem Arzt eine Teilnahmeerklärung ausfüllen.
Anschließend wird der Arzt Sie homöopathisch behandeln und alle Leistungen, die unter den vereinbarten Versorgungsvertrag fallen, direkt mit der KRONES BKK über die Krankenversichertenkarte abrechnen. Sie müssen damit nicht in finanzielle Vorleistung treten.
Kosten für homöopathische Arzneimittel
Die homöopathischen Arzneimittel müssen Sie im Regelfall selbst bezahlen. Der Gesetzgeber gestattet nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr) eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen & Unterlagen