Die Krones BKK unterstützt Homöopathie.
Viele unserer Versicherten wünschen sich ganzheitliche Unterstützung bei gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb ermöglicht die Krones BKK den Zugang zu ausgewählten homöopathischen Leistungen in speziell qualifizierten Praxen mit Kassenzulassung. Diese Praxen nehmen an einem bundesweiten Versorgungsvertrag teil, welcher eine hochwertige und einheitliche Behandlung sicherstellt.
Ergänzende homöopathische Leistungen
Versicherte können folgende ergänzende homöopathische Leistungen nutzen:
- eine ausführliche Erstanamnese (ca. 60 Minuten)
- notwendige Folgeanamnesen
- Repertorisation und homöopathische Analysen zur individuellen Arzneimittelauswahl
- homöopathische Beratung
Teilnehmende Praxen am Homöopathie-Vertrag
Die Abrechnung ist nur bei Ärztinnen und Ärzten möglich, die am Homöopathie-Vertrag teilnehmen und eine entsprechende Qualifikation besitzen. Eine Liste aller teilnehmenden Praxen finden Sie unter „Weiterführende Informationen & Unterlagen“. Für Krones-BKK-Versicherte gilt der Vertragstyp E.
So funktioniert die Inanspruchnahme
- Wählen Sie eine teilnehmende Praxis in Ihrer Region.
- Vereinbaren Sie einen Termin und füllen Sie vor Ort die Teilnahmeerklärung aus.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte – ohne finanzielle Vorleistung.
Kosten für homöopathische Arzneimittel
Arzneimittel der Homöopathie zahlen Versicherte in der Regel selbst. Eine Kostenübernahme ist nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich, z. B. bei Kindern bis zum zwölften Lebensjahr.