Leistungen
Das Hautkrebsscreening kann ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchgeführt werden (= gesetzliche Regelleistung).
Außerdem haben wir einen spezielle Versorgungsvertrag mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können sich alle zwischen 15 und 35 regelmäßig von einem teilnehmenden Hautarzt untersuchen lassen. Eine Übersicht über die am Versorgungsvertrag teilnehmenden Ärzte finden Sie hier.
Inhalte des Hautkrebsscreenings
- eine ausführliche Anamnese
- eine körperliche Untersuchung
- die erstmalige Hauttypbestimmung
- eine vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien
Ihr Arzt erstellt dabei auch ein individuelles Risikoprofil und berät Sie, wie Sie gesundheitsschädigendes Verhalten (künftig) vermeiden können.