Hinweis

Sie verwenden einen veralteten Browser, bestimmte Objekte können falsch oder gar nicht angezeigt werden.

Verschiedene aktuelle Browser:

Haushaltshilfe und Häusliche Krankenpflege

Haushaltshilfe

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, lassen wir Sie nicht allein.

Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, übernehmen wir – im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstbeträge – die Kosten für eine notwendige Ersatzkraft. Alternativ können wir einen Verdienstausfall bis zu definierten Grenzen erstatten. Auch während der Schwangerschaft unterstützen wir Sie: In dieser besonderen Lebensphase gewähren wir Haushaltshilfe sogar dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Damit möchten wir Ihnen den Alltag erleichtern und eine bestmögliche Versorgung sicherstellen.

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag auf Haushaltshilfe. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt an Ihre Krones BKK.

Häusliche Krankenpflege

Wenn eine ambulante medizinische Versorgung erforderlich ist, unterstützen wir Sie mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege – selbstverständlich nach ärztlicher Verordnung. Unsere Unterstützung umfasst:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

So ermöglichen wir Ihnen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen im vertrauten häuslichen Umfeld zu bleiben und eine qualifizierte Versorgung zu erhalten.

Zuzahlung für maximal 28 Tage

Die gesetzliche Zuzahlung ist auf maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt. Sie beträgt 10 % je einzelner Leistung sowie einen zusätzlichen Betrag von 10 Euro pro Verordnung.

Seitenende