Bei medizinisch notwendigen Fahrten können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen. Wir übernehmen die Kosten für Fahrten im Rettungswagen, Krankenwagen oder auch für eine Flugrettung, wenn diese medizinisch erforderlich sind.
Auch bei einem stationären Klinikaufenthalt sowie – in begründeten Ausnahmefällen – bei einer ambulanten Behandlung erstatten wir Ihnen Ihre Fahrkosten. Die Erstattung erfolgt abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung von 10 % je Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag auf Fahrkosten. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt an Ihre Krones BKK.