Mit dem Digitalen-Versorgung-Gesetz (DVG) können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ärztlich verschrieben werden. Wir unterstützen diese Entwicklung und übernehmen die Kosten für die DiGA, also das Abonnement, die App oder Software, sofern sie ärztlich verordnet wurde.
Was ist eine DiGA?
Eine DiGA ist ein Medizinprodukt zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Präventions-Apps oder Apps, die nur Daten auslesen beziehungsweise Geräte steuern, zählen nicht dazu. Weitere Infos zur Abgrenzung finden Sie hier: BfArM – Abgrenzung Medizinprodukte.
Prüfung und Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis:
Hersteller können ihre Apps beim BfArM prüfen lassen. Kriterien sind Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und positiver Versorgungseffekt. Nach erfolgreicher Prüfung wird die DiGA in das Verzeichnis aufgenommen und kann verschrieben werden. Neue Anwendungen können zunächst ein Jahr befristet aufgenommen werden, um Daten für den Nachweis des Versorgungseffekts zu sammeln.
Im DiGA-Verzeichnis finden Sie:
- Inhalt, Zielsetzung, Wirkungsweise und Nutzung
- Funktionen und mögliche Zusatzkosten
- Datenschutz, Informationssicherheit und Qualitätsanforderungen (BSI-Checkliste)
So erhalten Sie Ihre DiGA:
- Ärztliche Verordnung beantragen oder erhalten
- Verordnung bei der Krones BKK einreichen (persönlich, per Post oder E-Mail)
- Prüfung der Verordnung durch uns
- Erhalt eines Freischaltcodes zur Installation und Nutzung der DiGA