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Arzneimittel

Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall übernehmen wir die Kosten für die zur Behandlung notwendigen Arzneimittel. Für Versicherte ab 18 Jahren gilt dabei eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Arzneimittelpreises – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als der tatsächliche Preis des Medikaments.

Unsere Rabattverträge – Ihre Vorteile

Um steigende Arzneimittelausgaben zu begrenzen, schließen wir Rabattverträge mit Pharmaunternehmen. So können wir hochwertige Medikamente zu günstigeren Preisen bereitstellen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie erhalten hochwertige Medikamente in gewohnter Qualität, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, da alle Firmen gleichermaßen verpflichtet sind, dieses nachzuweisen
  • Sie erhalten für die Dauer der Verträge, in der Regel über zwei Jahre, das gleiche Präparat
  • Die Einsparungen durch die Rabattverträge kommen Ihnen direkt zugute, da diese sofort weiter in die Finanzierung der medizinischen Versorgung, den Ausbau und die Verbesserung der Leistungen für die Versichertengemeinschaft fließen
  • Wir können so verhindern, dass Zusatzbeiträge erhoben werden müssen

Was ändert sich?

In einzelnen Fällen erhalten Sie ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff, der gleichen Stärke und Qualität. Unterschiede bestehen höchstens in Farbe, Form oder Hilfsstoffen. Hierbei bleibt die Wirkung unverändert.

Auch wenn Ihr Medikament anders aussieht oder heißt, garantieren wir:

  • gleicher Wirkstoff und gleiche Stärke
  • gleiche Qualität und Wirksamkeit
  • vergleichbare Anwendungsform
  • gleiche medizinische Wirkung

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Arztpraxis, Apotheke oder direkt an uns.

Kostenerstattung und Wahlfreiheit

Sie möchten lieber ein anderes Präparat als das rabattierte Medikament erhalten?
Das ist möglich – allerdings mit Mehrkosten.

So funktioniert die Kostenerstattung:

1. Sie strecken in der Apotheke den vollen Preis vor
2. Sie reichen bei uns die Verordnung und die Originalquittung ein
3. Wir erstatten Ihnen maximal die Kosten, die für das rabattierte Medikament entstanden wären
(bzw. eines der 3 günstigsten Vergleichspräparate) – > vorzugsweise kürzen wir den Medikamentenpreis pauschal um 40 %

› abzgl. gesetzlicher Abschläge (Apotheken- und Herstellerrabatt)
› abzgl. gesetzl. Zuzahlung
› abzgl. Verwaltungskostenpauschale
= Erstattungsbetrag

Bitte beachten Sie: Die Differenz zu Ihrem Wunschpräparat tragen Sie selbst.

Auf www.arzneikompass.de können Sie prüfen, ob Ihr verordnetes Medikament ausgetauscht wird und welches Präparat Sie stattdessen erhalten.

Wir empfehlen Ihnen

Fragen Sie vorab bei uns oder in der Apotheke genau nach, bevor Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden.
Wir haben mit einer Reihe an Arzneimittelunternehmen Rabatte für viele qualitativ hochwertige Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen vereinbart, so genannte Generika.
Generika sind Nachfolgepräparate von Originalmedikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie sind deutlich günstiger, da keine teure Grundlagenforschung mehr nötig ist. Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sind gesetzlich geprüft und entsprechen dem Original – zu Ihrem Vorteil und zum Vorteil aller Versicherten.

Weiterführende Informationen

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