Als Versicherter der Krones BKK haben Sie zeitlich unbegrenzt Anspruch auf ärztliche Behandlung mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden. Sie können grundsätzlich jede Arztpraxis aufsuchen, die zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Falls notwendig, überweist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie an eine Facharztpraxis oder in ein Krankenhaus weiter.
Auch bei der Kostenübernahme können Sie sich auf uns verlassen: Wir übernehmen sämtliche Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden. Diese werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Über die Arztsuche online oder den BKK Arztfinder finden Sie schnell eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt in Ihrer Nähe. Für regionale Auskünfte steht Ihnen außerdem die Patienten-Infoline für Bayern zur Verfügung.