Hinweis

Sie verwenden einen veralteten Browser, bestimmte Objekte können falsch oder gar nicht angezeigt werden.

Verschiedene aktuelle Browser:

eGK – Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist nicht nur Ihr offizieller Versicherungsnachweis, sondern auch der zentrale Zugang zu modernen digitalen Gesundheitsleistungen – wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem E-Rezept.

Welche Funktionen bietet die eGK?

Neben dem Nachweis Ihrer Versicherung ermöglicht die eGK die sichere Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen. Mit der eGK können Sie:

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen
  • E-Rezepte digital empfangen und einlösen
  • Notfalldaten und Medikationspläne speichern lassen
  • Ihre Gesundheitsdaten sicher verwalten

Mehr Informationen zur persönlichen PIN und zur PUK finden Sie hier.

Foto für die eGK

Für die Ausstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ist in der Regel ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

Welches Foto ist geeignet?

Bitte achten Sie auf die folgenden Anforderungen:

  • Randloses Passbild im Format 35 x 45 mm
  • Das Bild muss aktuell, sauber und unbeschädigt sein
  • Der Hintergrund sollte einfarbig und ohne störende Gegenstände sein
  • Die Augen sind geöffnet, nicht durch Haare, Brillengestelle, getönte Brillengläser beeinträchtigt
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur erlaubt, wenn dies aus religiösen Gründen vorgeschrieben ist. In diesem Fall muss das Gesicht dennoch deutlich erkennbar sein
  • Ein biometrisches Foto nach den Regeln des Passgesetzes ist nicht erforderlich

Wer ist vom Lichtbild befreit?

Kein Foto ist erforderlich für:

  • Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Lichtbild einreichen können

In diesen Fällen wird die Karte ohne Foto ausgestellt. Sie bleibt dennoch uneingeschränkt als Versicherungsnachweis nutzbar.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Lichtbild bei uns einzureichen:

1. Per Post oder E-Mail

Formlos unter Angabe von Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum.

2. Per Internet-Upload

Wenn Ihnen ein digitales Foto vorliegt, nutzen Sie bitte unser Online-Tool:

 Foto-Upload: https://bkk-krones.sps-prien.de/

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für das Foto sind vom Versicherten selbst zu tragen. Eine Erstattung durch die Krones BKK ist gesetzlich nicht vorgesehen – dies entspricht der Regelung beim Personalausweis oder Reisepass.

Was tun bei Verlust der eGK?

Wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verlieren, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wir sperren die Karte und veranlassen die Ausstellung einer neuen. Bitte beachten Sie: Eine neue Karte erfordert eine erneute Identifizierung und ggf. ein neues Lichtbild.

Bei Ausstellung einer neuen Karte ist es außerdem notwendig, Ihre elektronische Patientenakte (ePA) in der Arztpraxis erneut freizuschalten – auch wenn Sie bereits zuvor eine ePA genutzt haben.

Seitenende