Während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind Sie bei der Krones BKK umfassend abgesichert. Wir begleiten Sie mit medizinischer Vorsorge, individueller Beratung und finanziellen Leistungen.
Ärztliche Betreuung
Die ärztliche Betreuung beinhaltet:
- Untersuchungen und Beratungen während der gesamten Schwangerschaft
- Erkennung und Betreuung von Risikoschwangerschaften (z. B. Ultraschall, CTG, diagnostische Verfahren)
- Serologische Tests auf relevante Infektionen sowie Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
- Test auf Schwangerschaftsdiabetes
- Regelmäßige Folgeuntersuchungen (anfangs alle 4, gegen Ende alle 2 Wochen) inklusive Gewicht, Blutdruck, Laborwerte, kindliche Herzaktionen und Lagekontrolle
- Drei standardmäßige Ultraschalluntersuchungen
- Untersuchung und Beratung der Mutter nach der Geburt
Arznei-, Verband- und Heilmittel, die aufgrund der Schwangerschaft nötig sind, sind für Sie zuzahlungsfrei.
Geburtsvorbereitung
- Kostenübernahme für Geburtsvorbereitungskurse bei Vertragshebammen
- Inhalt: Atemtechniken, Entspannung, Infos zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- Für eine versicherte Begleitperson übernehmen wir bis zu 60 €
Hebammenleistungen
- Hebammen begleiten durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- Teile der Vorsorge können in Absprache mit der ärztlichen Praxis von der Hebamme übernommen werden
- Abrechnung erfolgt direkt über die Krones BKK
- Zuschuss von 250 € für eine Hebammen-Rufbereitschaft in Geburtshäusern
- Empfehlung: frühzeitig eine Hebamme suchen
Mutterschaftsgeld
Zur Beantragung benötigen wir das „Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstermin“.
Anspruch und Höhe hängen vom Versicherungsstatus ab:
- Arbeitnehmerinnen: bis zu 13 € täglich von der Krankenkasse; Arbeitgeber zahlt Differenz zum Netto
- Während Elternzeit erneut schwanger: bis zu 13 € täglich; ggf. Arbeitgeberzuschuss, wenn Elternzeit beendet wird
- Selbstständige: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (bei Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch)
- Arbeitslose (ALG I): Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes
- Geringfügig Beschäftigte: einmaliges Mutterschaftsgeld über das Bundesversicherungsamt
Das Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt gezahlt. Bei früherer Entbindung verlängert sich die Zeit nach der Geburt entsprechend.
Versicherung während Elternzeit
Während des Erziehungsurlaubs sind Sie bis zu drei Jahre beitragsfrei bei der Krones BKK versichert.
Elterngeld
Aktuelle Informationen sowie einen Elterngeld-Rechner finden Sie auf den Seiten des BKK-Landesverbandes Bayern.