Sicherheitsprüfung bei Überweisungen
Ab Oktober 2025 sind alle Banken im Euro-Zahlungsraum verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN gehört. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung soll dazu beitragen, Fehlüberweisungen zu vermeiden und Betrug vorzubeugen.
Wenn Sie künftig eine Überweisung tätigen, gleicht Ihre Bank automatisch den Empfängernamen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten ab. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie einen Hinweis. Sie können die Zahlung trotzdem durchführen, tragen in diesem Fall aber selbst das Risiko, falls das Geld an den falschen Empfänger geht.
Damit Ihre Zahlung sicher und korrekt verbucht werden kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Verwenden Sie bei Überweisungen immer den exakten Namen: Krones BKK
- Ändern Sie den Namen nicht manuell oder nach eigenem Ermessen.
- Sollte Ihre Bank eine Abweichung anzeigen, prüfen Sie die Angaben. In der Regel wird Ihre Zahlung trotzdem korrekt zugeordnet.