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Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Angebote, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören. Gesetzliche Krankenkassen dürfen diese Leistungen nicht übernehmen, da sie über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen. Sie werden daher ausschließlich auf Wunsch der Patientinnen und Patienten durchgeführt.

Einige Untersuchungen oder Behandlungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, dürfen jedoch nur dann abgerechnet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Besteht ein Krankheitsverdacht und hält die Ärztin oder der Arzt die Leistung für erforderlich, übernimmt die Krones BKK selbstverständlich die Kosten. Die Abrechnung erfolgt dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Wird die Untersuchung hingegen ohne konkreten Anlass oder rein vorsorglich nachgefragt, muss sie als IGeL-Leistung privat bezahlt werden.

Worauf Sie im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt achten sollten

  • Lassen Sie sich Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung ausführlich erklären und entscheiden Sie nicht vorschnell.
  • Fragen Sie nach einer vergleichbaren Kassenleistung – und warum diese in Ihrem Fall nicht ausreichen soll.
  • Bitten Sie um eine transparente Aufklärung zu Umfang, Ablauf und Kosten.
  • Informieren Sie sich bereits vor dem Termin über gewünschte Behandlungen, wenn Sie eine bestimmte Leistung ins Auge gefasst haben.
  • Klären Sie, welche Konsequenzen positive oder negative Untersuchungsergebnisse haben können.
  • Denken Sie daran: Eine IGeL-Leistung darf ausschließlich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin durchgeführt werden.
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