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Lieferengpässe Fiebersäfte – Wir unterstützen Sie

Aktuelles

Derzeit sorgen Lieferengpässe bei Schmerz- und Fiebersäften mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen bei Eltern von erkrankten Kindern für Verunsicherung. Für einige lieferbare Alternativ-Arzneimittel fallen Mehrkosten an.

Die Krones BKK übernimmt Mehrkosten, die im Zusammenhang mit diesem Lieferengpass anfallen. Die Apotheken können die Mehrkosten von Arzneimitteln für Kinder mit dem Wirkstoff Paracetamol oder Ibuprofen über das rosa Kassenrezept mit der Krones BKK abrechnen. Dies gilt neben Fiebersaft auch für andere kindgerechte Darreichungsformen, zum Beispiel Zäpfchen, Granulat, Brause- oder Schmerztabletten. Krones BKK Versicherte müssen diese Mehrkosten nicht bezahlen. 

Falls Sie in der Apotheke ein Kassenrezept für ein Paracetamol- oder Ibuprofen-haltiges Arzneimittel für Ihr Kind eingelöst haben und Mehrkosten bezahlen mussten, reichen Sie bitte die Rechnung der Apotheke unter Angabe Ihrer Bankverbindung digital oder per Post bei uns ein. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten dann zurück.

Die Ausnahmeregelung gilt zunächst für die laufende Erkältungssaison bis Ende Juni 2023.

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