Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen in Höhe von insgesamt 150 €
Die Schwangerschaft und die Mutterschaft genießen einen besonderen Schutz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schwangerschaftsvorsorge nach Ihren Idealvorstellungen zu gestalten.
Ab sofort erhalten Sie einen Zuschuss für zusätzliche vorgeburtliche nicht-invasive Blut-und Ultraschalluntersuchungen für die weiterführende vorgeburtliche Diagnostik und zum Ausschluss gesundheitlicher Risiken, soweit diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind.
Der Zuschuss beträgt max. 150,00 EUR pro Schwangerschaft
Bitte reichen Sie uns die Originalrechnung/en der gynäko-logischen Arztpraxis/ -praxen bzw. des Labors ein.
Bitte nutzen Sie unser Serviceangebot und reichen Anträge, Rechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen papierlos bei der Krones BKK ein. Sie können uns Ihre Unterlagen digital über unsere Service-App senden. In diesem Fall benötigen wir die Original-Anträge, Rechnungen bzw. Bescheinigungen nicht zusätzlich.
Der gesetzliche Anspruch gemäß § 24d SGB V i. V. m. den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) bleibt unberührt.