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Mutterschaft

Leistungen

Für die Zeit der Schwangerschaft, Entbindung und Babybetreuung sind Sie bei der Krones BKK optimal abgesichert und genießen bestmögliche Unterstützung von uns.

Während der Schwangerschaft

Ein Baby zu erwarten, ist für die meisten Paare eine wunderbare Zeit, die mit vielen Veränderungen und Neuerungen einhergeht. In dieser spannenden Zeit stellen sich eine Reihe von Fragen.

Die Krones BKK gibt Ihnen wertvolle Vorsorgetipps und begleitet Sie in der Zeit während und nach der Schwangerschaft mit verschiedenen Leistungen.

Die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sowie das umfassende Vorsorgeprogramm sollen Risiken frühzeitig erkennen und wenn nötig behandeln.

Ärztliche Betreuung

Die ärztliche Betreuung beinhaltet:

  • Untersuchungen und Beratungen während der Schwangerschaft
  • Frühzeitige Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften (Ultraschalluntersuchungen, Fruchtwasserdiagnostik, CTG)
  • Serologische Untersuchung auf Infektionen (z. B. Lues, Röteln, Hepatitis B), zum Ausschluss einer begründeten Toxoplasmose oder HIV-Infektion sowie zur Bestimmung der Blutgruppe
  • Blutgruppenserologische Untersuchungen nach der Geburt
  • Untersuchung und Beratung der Wöchnerin
  • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Zur ärztlichen Versorgung gehört bereits die erste Untersuchung nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde. Sie erfolgt möglichst frühzeitig und beinhaltet:

  • die Anamnese
  • die allgemeine und gynäkologische Untersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Feststellung des Körpergewichts
  • Laborärztliche Untersuchungen
  • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors
  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Die Folgeuntersuchungen sollten im Abstand von vier Wochen stattfinden, in den letzten zwei Monaten der Schwangerschaft alle zwei Wochen. Sie umfassen:

  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung, Blutuntersuchung
  • Kontrolle des Gebärmutterstandes und der kindlichen Herzaktionen
  • Feststellung der Lage des Kindes
  • Drei Ultraschalluntersuchungen innerhalb der 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Schwangerschaftswoche

Die ärztliche Beratung beinhaltet auch Informationen über die Mundgesundheit für Mutter und Kind. Dazu gehört der Zusammenhang zwischen Ernährung und Krankheitsrisiko sowie die Einschätzung oder Bestimmung des Übertragungsrisikos von Karies.

Arznei-, Verband- und Heilmittel

Notwendige Arznei- und Verbandmittel aufgrund der Schwangerschaft sind zuzahlungsfrei. Auch für Heil- und Hilfsmittel sind im Zusammenhang mit der Schwangerschaft keine Zuzahlungen zu leisten.

Geburtsvorbereitung

Bei Geburtsvorbereitungskursen können sich Schwangere körperlich und seelisch auf die Geburt sowie die Zeit danach einstimmen.

Die Kurse beinhalten unter anderem das Erlernen spezieller Atemtechniken und Entspannungsübungen zur Geburtserleichterung sowie Gespräche rund um die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett. Diese Kurse werden von einer Vertragshebamme angeboten und durchgeführt.

Die Kosten dafür trägt Ihre Krones-BKK. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Hebamme und uns.

Für eine beliebige Begleitperson können wir ebenfalls die Kosten des Geburtsvorbereitungskurses übernehmen, vorausgesetzt, diese ist bei uns versichert.

Hebammenleistungen

Die Hebamme unterstützt bei allen Fragen während der Schwangerschaft. Auch kann sie in Absprache mit der behandelnden Frauenärztin oder dem behandelnden Frauenarzt einen Teil der Schwangerschaftsvorsorge übernehmen.

Ihre erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme direkt mit uns ab.

Auch hat der Deutsche Hebammen Verband e. V. eine Liste veröffentlicht, die bei der Hebammensuche unterstützt.

Werdende Eltern sollten sich möglichst früh um eine Hebamme kümmern.

Die Kosten einer Hebeammenrufbereitschaft in Geburtshäusern können wir mit 250 € bezuschussen.

Digitale Hebammenberatung „Kinderheldin“

Die digitale Hebammenberatung „Kinderheldin“ ergänzt das Angebot für Familien. Zusammen mit „BKK Starke Kids“ sind Eltern und Kinder von der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit rundum versorgt.

Seit 1. August 2019 bieten wir die digitale Hebammenberatung rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit im 1. Lebensjahr des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.

Der persönliche Kontakt zu einer Geburtshelferin, einem Entbindungshelfer oder ärztlichen Fachkräften kann und soll durch Kinderheldin nicht ersetzt werden. Bei Bedarf kann die bereits bestehende Versorgung jedoch mühelos durch die digitale Beratung ergänzt werden.

Ziele von Kinderheldin.

Mit diesem kostenlosen Angebot möchten wir junge Familien unterstützen. Wir geben Ihnen ein Stück Sicherheit in der aufregenden Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt und während der ersten Monate mit Ihrem Nachwuchs.

Vorteile von Kinderheldin.

  • Ortsunabhängig und flexibel
  • Ohne Terminabsprache
  • Täglich von 7 Uhr bis 22 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Per Chat, Telefon oder Videocall
  • Kostenlos

Sie erhalten schnell eine medizinisch fundierte Expertenmeinung zu folgenden Themen:

  • Windelpo, Babykolik oder Blähbauch
  • Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Kind
  • Stillen und Beikost
  • Akuten oder allgemeinen Fragen

Wie kann ich mich anmelden?

  1. Sie können bei uns einen Gutscheincode anfordern
  2. Öffnen Sie über Ihren Browser auf dem Smartphone, Tablet oder PC die Seite www.kinderheldin.de/bkk
  3. Geben Sie Ihren Freischaltcode ein und registrieren sich
  4. Anschließend Telefonat oder Chat auswählen und direkt mit einer Hebamme austauschen. Es muss keine zusätzliche App oder Anwendung heruntergeladen werden.

Informationen zum Mutterschaftsgeld

Während der Schwangerschaft stellt die behandelnde Frauenärztin, der behandelnde Frauenarzt oder die Hebamme das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ aus.

Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes reichen Sie uns bitte diese Bescheinigung mit dem ausgefüllten Versichertenanteil bei uns ein.

Der Anspruch und die Höhe des Mutterschaftsgeldes sind von ihren persönlichen Verhältnissen abhängig:

Als Arbeitnehmerin erhalten Sie Mutterschaftsgeld bis zum Höchstbetrag von täglich 13 Euro von unserer Krankenkasse. Den Unterschiedsbetrag zu Ihrem Nettoarbeitsentgelt zahlt Ihr Arbeitgeber als Zuschuss.

In der Elternzeit erneute Schwangerschaft: Sie erhalten bis zu 13 Euro täglich von uns. Ihr Arbeitgeber leistet in diesem Fall keine Aufstockung zum Nettogehalt. Wurde die Elternzeit vorzeitig beendet, kann ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestehen. Diese Vereinbarung müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen.

Als Selbstständige haben Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen, so besteht zum Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Als Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I erhalten Sie Mutterschaftsgeld der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Bei Arbeitslosengeld II-Bezug besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Als geringfügig Beschäftigte sind Sie familienversichert.  Es besteht ein Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld. Dieses können Sie beim Bundesversicherungsamt (BVA) beantragen.

Das laufende Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor der Geburt und für acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt gezahlt. Sollten Sie vor dem errechneten Geburtstermin entbinden, werden die Tage einfach an den Zeitraum nach der Geburt angehängt.

Im Erziehungsurlaub beitragsfrei versichert

Während des Erziehungsurlaubs genießen Sie beitragsfrei bis zu drei Jahren den vollen BKK-Versicherungsschutz.

Elterngeld

Aktuelle Informationen sowie einen Elterngeld-Rechner finden Sie auf den Infoseiten des BKK-Landesverbandes Bayern zum Thema Mutterschaft

Weiterführende Informationen & Unterlagen

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