Hinweis

Sie verwenden einen veralteten Browser, bestimmte Objekte können falsch oder gar nicht angezeigt werden.

Verschiedene aktuelle Browser:

Zahnersatz und Kieferorthopädie

Leistungen

Zähne sind wichtig. Und wenn hier etwas kaputt geht, kann es sehr teuer werden. Die Krones BKK ist auch beim Thema Zahn für Sie da – bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädischen Maßnahmen.

Freie Wahl der Zahnarztpraxis

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der Krones BKK Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.

Kostenbeteiligung bei Zahnersatz

Ihre Krones BKK beteiligt sich an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet. Der Festzuschuss beträgt in etwa 60 % der Behandlungskosten, da er aus den Durchschnittspreisen der Fachkraft für Zahnmedizin und Laboratorien in Deutschland jährlich errechnet und gesetzlich festgelegt wird.

Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört. Wie hoch Ihr persönlicher Festzuschuss ist, können sie bei der Zahnarztpraxis nach Erstellung des Heil- und Kostenplanes und natürlich bei uns, am besten vor Behandlungsbeginn erfragen.

Zuschusserhöhung bei regelmäßigem Zahnarztbesuch

Der Festzuschuss erhöht sich um 10 %, wenn Sie in jedem der vergangenen fünf Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %.

Um den Bonus erhalten zu können ist es wichtig, dass Sie Ihre Zahngesundheitsuntersuchungen jährlich bei Ihrer Zahnarztpraxis wahrnehmen und auch in das Bonusheft (Nachweis für Zahngesundheitsuntersuchungen) eintragen lassen.

Tipp: Bewahren Sie Ihr Bonusheft am besten bei Ihrer Gesundheitskarte auf. So geht es nicht so schnell verloren und Untersuchungen werden regelmäßig eingetragen. Und falls doch einmal ein Nachweis fehlt: Bitten Sie Ihre Zahnarztpraxis zeitnah, diesen zu ergänzen – das funktioniert in der Regel problemlos.

Härtefallregelung beim Zahnersatz

Die Krones BKK übernimmt sogar 100 % der Kosten für die jeweilige Regelversorgung, wenn Versicherte wegen ihrer Einkommensverhältnisse unzumutbar belastet werden.

Die Einkommensgrenze für die unzumutbare Belastung wird von Gesetzgebende festgelegt und jedes Jahr zum 01.01. angepasst. Sie ist je nach Familienstand gegliedert in Alleinstehende, Versicherte mit einem Angehörigen und weitere Angehörige. Dementsprechend sind auch die Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen für die Berechnung heranzuziehen. Härtefälle können auch bei anderen Personengruppen, wie z. B. Beziehern von Arbeitslosengeld II, vorliegen.

Wählt ein Versicherter einen aufwendigeren Zahnersatz als die Regelversorgung, hat er die Mehrkosten selbst zu zahlen. Wegen weiterer möglicher Beteiligungen wenden Sie sich bitte an Ihre Krones BKK.

Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 % (bei gleichzeitiger Behandlung).

Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, können wir die Kosten für Sie tragen, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine Behandlung erforderlich macht.

Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung

Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, zahlen wir Ihnen die im Vorfeld von Ihnen geleisteten 20 % (bzw. 10 %) Eigenanteile zurück, so dass die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei ist.

Nach Beendigung der aktiven Behandlung erstattet die Krones BKK bei Eingliederung eines Retainers zur Haltung des Behandlungsergebnisses einen Zuschuss in Höhe von 150€/Kiefer.

Skip to content