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Homöopathie

Leistungen

Die Krones BKK unterstützt Homöopathie.

Wir haben mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen Vertrag zur integrierten homöopathischen Versorgung geschlossen. Durch diesen Vertrag erhalten die Mitglieder der Krones BKK bei den teilnehmenden homöopathischen Praxen mit Kassenzulassung verschiedene Behandlungen als ergänzende Leistung.

Ergänzende homöopathische Leistungen

  • eine umfassende Erstanamnese (ca. 60 Minuten), um die Krankheitsursache eingehend zu analysieren
  • notwendige Folgeanamnesen
  • Arzneimittelauswahl (sog. Repertorisation) und homöopathische Analysen, um die Wirksamkeit der verordneten Medikamente zu beobachten
  • bei Bedarf homöopathische Beratung

Teilnehmende Praxen am Homöopathie-Vertrag

Eine Leistungsabrechnung auf Grundlage des Vertrages ist nur bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Kassenzulassung, das Führen der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und die Verpflichtung, regelmäßig an homöopathischen Fortbildungen teilzunehmen. Eine Liste aller teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte finden Sie nachfolgend bei „weiterführende Informationen & Unterlagen“. Hierbei ist die Teilnahme am Vertragstypen E  für BKK Versicherte maßgebend. Leistungen anderer Arztpraxen können auf der Basis des Vertrages nicht abgerechnet werden.

So funktioniert die Inanspruchnahme

Die Nutzung homöopathischer Zusatzleistungen ist für Versicherte der Krones BKK einfach: Sie wählen ein Arztpraxis in Ihrer Region, die am Versorgungsvertrag teilnimmt, und vereinbaren einen entsprechenden Termin. Beim ärztlichen Besuch werden Sie bei Wahl homöopathischer Leistungen gemeinsam mit dem ärztlichen Fachpersonal eine Teilnahmeerklärung ausfüllen.

Anschließend werden Sie homöopathisch behandelt und alle Leistungen, die unter den vereinbarten Versorgungsvertrag fallen, direkt mit der KRONES BKK über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. Sie müssen damit nicht in finanzielle Vorleistung treten.

Kosten für homöopathische Arzneimittel

Die homöopathischen Arzneimittel müssen Sie im Regelfall selbst bezahlen. Der gesetzgebende Instanz gestattet nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr) eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen & Unterlagen

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