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Hautkrebsscreening

Leistungen

Das Hautkrebsscreening kann ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchgeführt werden (= gesetzliche Regelleistung).
Außerdem haben wir einen spezielle Versorgungsvertrag mit Dermatologinnen und Dermatologen abgeschlossen: Damit können sich alle zwischen 15 und 35 regelmäßig in einer teilnehmenden hautärztlichen Praxis untersuchen lassen. Eine Übersicht über die am Versorgungsvertrag teilnehmenden Praxen finden Sie hier.

Inhalte des Hautkrebsscreenings

  • eine ausführliche Anamnese
  • eine körperliche Untersuchung
  • die erstmalige Hauttypbestimmung
  • eine vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien

Ihre Ärztin oder ihr Arzt erstellt dabei auch ein individuelles Risikoprofil und berät Sie, wie Sie gesundheitsschädigendes Verhalten (künftig) vermeiden können.

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